Ausbildung
Bäcker, Konditor und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk sind dreijährige Ausbildungen. Ausbildungsbetriebe sind Handwerksbäckereien, Konditoreien, Cafés und Filialbetriebe. Frag, wie viel Handarbeit im Betrieb noch üblich ist und ob du auch Konditorei oder Verkauf kennenlernst. Das beeinflusst, wie breit du nach der Ausbildung aufgestellt bist.
Arbeitszeiten für Jugendliche
Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Jugendlichen grundsätzlich nur Arbeit zwischen 6 und 20 Uhr. Für Bäckereien und Konditoreien gibt es Ausnahmen: Jugendliche über 16 Jahre dürfen ab 5 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 17 Jahre in Bäckereien ab 4 Uhr. Wenn du mit 16 oder 17 Jahren anfängst, beginnt dein Tag also etwas später als bei den Gesellen. Frag, wie der Betrieb das organisiert.
Hygiene und Belehrung
Für Backwaren mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage, etwa bestimmte Cremetorten, gelten die Regeln des § 42 Infektionsschutzgesetz. Wer damit gewerbsmäßig arbeitet, braucht vor dem ersten Einsatz eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG, die bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein darf. In der Konditorei ist das deshalb besonders wichtig. Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Bescheinigung für deine Stelle verlangt.
Quereinstieg
Stellen als Produktionshelfer, Mitarbeiter in der Backstube oder Verkaufskraft richten sich auch an Menschen ohne Ausbildung. Im Verkauf zählen Freundlichkeit, Tempo am Morgen und sichere Kassenarbeit. In der Backstube zählen Zuverlässigkeit bei sehr frühem Beginn und körperliche Belastbarkeit, weil du viel stehst und Bleche und Teige bewegst.
Mit genug Berufserfahrung kannst du auch ohne Ausbildung zur Gesellenprüfung zugelassen werden. Nach § 37 HwO musst du dafür mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer im Beruf gearbeitet haben.
Die ersten Wochen
In der Backstube fängst du meist mit einfachen Arbeiten an: Bleche vorbereiten, Teige abwiegen, Brötchen formen, Öfen beschicken. Mit der Zeit übernimmst du Teigführung und eigene Sorten. Im Verkauf lernst du zuerst Sortiment, Preise und Kasse, dann Snacks, Kaffee und Beratung zu Allergenen. Frag, wer dich einarbeitet und wie lange du mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeitest.
Unterlagen und Bewerbung
- Lebenslauf mit Stationen in Bäckerei, Küche, Verkauf oder Produktion.
- Gesellenbrief oder Meisterbrief, wenn vorhanden.
- Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn vorhanden.
- Angabe, ab welcher Uhrzeit du arbeiten kannst und wie du zur Arbeit kommst.
Frag vor einem Probetag, zu welcher Uhrzeit er beginnt und ob er bezahlt wird. Ein Probetag zeigt beiden Seiten, ob der frühe Rhythmus passt.