Tarife im Bäckerhandwerk
Für das Bäckerhandwerk und die Brotindustrie verhandelt die Gewerkschaft NGG Tarifverträge, im Handwerk regional, zum Beispiel für Niedersachsen und Bremen. Ob ein Tarif für dich gilt, hängt davon ab, ob dein Betrieb tarifgebunden ist. Frag im Gespräch, welcher Tarif angewendet wird und in welche Gruppe du kommst. Unter allem liegt der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde seit dem 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027.
Nachtarbeit und Zuschläge
In der Backstube beginnt die Arbeit oft mitten in der Nacht. Wer als Nachtarbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes arbeitet, hat nach § 6 Abs. 5 ArbZG Anspruch auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoentgelt, wenn kein Tarifvertrag eine eigene Regel trifft. Als Nachtzeit gilt in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr, in anderen Betrieben 23 bis 6 Uhr. Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Frag deshalb genau, ob deine Dienste darunter fallen.
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nachtarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei, bis 25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr und bis 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Für Sonntage gelten bis 50 Prozent, für gesetzliche Feiertage und den 31. Dezember ab 14 Uhr bis 125 Prozent, für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember und den 1. Mai bis 150 Prozent. Die tatsächliche Höhe regelt dein Tarif oder Vertrag.
Was die Spanne erklärt
- Qualifikation: Geselle, Meister oder angelernte Kraft.
- Arbeitsbereich: Backstube, Konditorei, Verkauf oder Filialleitung.
- Arbeitszeit: Nachtanteil, Sonntagsverkauf, Feiertage.
- Betrieb: kleine Handwerksbäckerei, Filialbetrieb oder Industrie.
Ein Beispiel für den Vergleich: Eine Stelle mit Beginn um 2 Uhr und eine mit Beginn um 5 Uhr können dasselbe Grundgehalt haben, aber sehr unterschiedliche Zuschläge und Freizeitausgleiche. Rechne deshalb mit dem, was am Monatsende tatsächlich ankommt, und mit der Zeit, die dir bleibt.
Gehälter auf dieser Seite
Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sind darin nicht zuverlässig enthalten. Nennt eine Anzeige ein Gehalt, gilt diese Angabe.
Fragen zur Vergütung
- Ab wann zählen meine Stunden als Nachtarbeit, und wie wird sie ausgeglichen?
- Wie viele Sonntage im Monat arbeite ich im Verkauf?
- Gibt es Zuschläge für Feiertage und Sonderproduktionen, etwa vor Weihnachten?